AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Seezeit-Schwielochsee, Inhaberin Nicole Schönert
1.
Vor Übernahme des Bootes durch den Mieter wird gemeinsam mit dem Vermieter während einer Zustandsbesichtigung und Einweisung der Zustand des Bootes, als auch sämtliche Ausstattungsgegenstände überprüft. Bei Rückgabe des Bootes wird eine gemeinsame Überprüfung des Bootes auf Schäden sowie auf Vollständigkeit und Sauberkeit der Ausstattung vorgenommen.
2.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen, Boot und Ausrüstungen pfleglich zu behandeln sowie das Boot und seine Ausrüstungsgegenstände im einwandfreien Zustand zurückzugeben.
3.
Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
4.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine Inregressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Mieter zu tragen.
5.
Ansprüche des Mieters infolge Nichtnutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter, einen Dritten sowie bei höherer Gewalt während der Mietzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen. Muss das Boot durch eine vom Mieter verschuldete Beschädigung oder Unfall in die Werft/Werkstatt, so hat der Vermieter das Recht, vom Mieter einen Verdienstausfall jeglicher Boote pro Tag zu verlangen.
6.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung für der gebuchten Reise fällig.
Die Restzahlung wird 2 Tage vor Anreise per Überweisung fällig oder kann in Bar vor Ort
beglichen werden. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn bekommt der Mieter seine Anzahlung zurück. Bei Rücktritt unter 7 Tage verfällt die Anzahlung in kompletter Summe.
7.
Das Boot und dessen Zubehör ist und bleibt während der gesamten Mietzeit das Eigentum der Seezeit-Schwielochsee, Inhaberin Nicole Schönert
8.
Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet.
9.
Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des jeweiligen Ferienhauses, Hausbootes oder schwimmendes Hauses dar. Sie können über unser Kontaktformular auf unserer Website oder per Telefon eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen. Steht das gewünschte Mietobjekt im erwünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des Mietvertrages.
10.
Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in unserer Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto wird die Buchung verbindlich und der Mietvertrag ist geschlossen.
11.
Die maximale Belegung des Hausbootes SeaCrown ist auf 2 Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot oder das schwimmende Haus, behält sich die Hausbootvermietung Seezeit-Schwielochsee das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
12.
Soweit Sie die Anzahlung ( Absatz 6 ) nicht zahlen, bedarf es keiner weiterer Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.
13.
Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15:00 Uhr und endet am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr, soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird.
14.
Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich Hausbootvermietung Seezeit-Schwielochsee vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
15.
Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Hausbooten und schwimmenden Häusern bei Gefahr im Verzug.
16.
Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung.
17.
Die Benutzung der Steganlage als Zugang zum Bootsliegeplatz ( Hausboot SeaCrown ) erfolgt auf eigene Gefahr.
18.
Der Bootssteg dient ausschließlich als Zugang für den Liegeplatz. Sämtliche Nebennutzung ist untersagt.